Spendenbescheinigungen

Spendenbescheinigungen werden ab einer Spendenhöhe größer 300 Euro Spende ausgestellt.

Bei Spenden bis zu 300 Euro reicht für die Steuererklärung ein vereinfachter Nachweis, z.B. der jeweilige Kontoauszug (https://finanzen.hessen.de/steuern/vereine-und-ehrenamt).