Punga- und Martha de Beauclair-Stiftung

Unterstützung erkrankter und bedürftiger Studenten

Die Vereinigung von Freunden der TU Darmstadt verwaltet die Punga- und die Martha de Beauclair-Stiftung", d.h. den der Vereinigung durch Testament zugesprochenen Anteil des Nachlasses des Ehepaares Punga sowie von Martha de Beauclair.

Aus diesen Stiftungen werden gemäß Testament bedürftige und erkrankte Studierende während des Abschlusses ihres Studiums, in der Regel die letzten zwei Semester, unterstützt, wobei aus steuerlichen Gründen immer Bedürftigkeit gegeben sein muss. Punga- und Martha de Beauclair-Mittel können danach zum Beispiel an Studenten bezahlt werden, wenn Bafög nach der Gesetzesregel abgelehnt wird, oder die Bafög-Förderung aus Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat, ausgelaufen ist. Auch nach Abschluss des Regelstudiums, gegebenenfalls bis zum Abschluss der Promotion, kann, wenn dies beim betreffenden Studiengang zum Ausbildungsstandard gehört, Unterstützung gewährt werden, wenn von anderer Seite keine Mittel gewährt werden oder diese ausgelaufen sind. In Ausnahmefällen werden auch Habilitanden gefördert.

Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den Stiftungen keine Stipendien vergeben werden.

Für die Vergabe dieser Mittel gelten besondere testamentarische Bestimmungen. Bitte erfragen Sie diese vor der Antragstellung.

Anträge auf Unterstützung durch die Stiftungen sind jederzeit möglich. Folgende Angaben/Informationen müssen beigefügt werden:

  • Angaben zur Person
  • Angaben zur finanziellen Situation/Verdienstnachweise (wenn möglich)
  • Angaben zu den monatlichen Ausgaben
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Belege für bisher erbrachte Studienleistungen/Leistungsspiegel
  • Nachweis über den voraussichtlichen Studienabschluss
  • Empfehlungsschreiben des Professors/der Professorin oder des Dekanats