Seit dem Geschäftsjahr 1965/66 verwalten wir die „Punga-Stiftung“, d.h. den der Vereinigung der Freunde der TU Darmstadt durch Testament zugesprochenen Anteil des Nachlasses des Ehepaares Punga.
Aus dieser Stiftung werden gemäß Testament bedürftige und erkrankte Studierende während des Abschlusses ihres Studiums, in der Regel die letzten zwei Semester, unterstützt, wobei aus steuerlichen Gründen immer Bedürftigkeit gegeben sein muss. Punga-Mittel können danach zum Beispiel an Studenten bezahlt werden, wenn Bafög nach der Gesetzesregel abgelehnt wird, oder die Bafög-Förderung aus Gründen, die der Student nicht zu vertreten hat, ausgelaufen ist. Auch nach Abschluss des Regelstudiums, gegebenenfalls bis zum Abschluss der Promotion, kann, wenn dies beim betreffenden Studiengang zum Ausbildungsstandard gehört, Unterstützung gewährt werden, wenn von anderer Seite keine Mittel gewährt werden oder diese ausgelaufen sind. In Ausnahmefällen werden auch Habilitanden gefördert.
Für die Vergabe dieser Mittel gelten besondere testamentarische Bestimmungen. Bitte erfragen Sie diese vor der Antragstellung.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus der Pungastiftung keine Stipendien vergeben werden.
Insgesamt haben wir, seitdem die Punga-Stiftung bei uns verwaltet wird, bis Ende des Geschäftsjahres 2010 562.603 EUR an erkrankte bzw. bedürftige Studenten gegeben.