Vergabekriterien

Preise für hervorragende wissenschaftliche Leistungen

  1. Um sämtlichen Fachbereichen in vertretbaren Zeitabständen das Vorschlagsrecht gemäß Nr. 2 dieser Richtlinien zu sichern, wird ab 2002 folgender Turnus praktiziert. Das Vorschlagsrecht haben folgende Fachbereiche:
    2012: 4, 5, 7
    2013: 1, 2, 3
    2014: 15, 16, 18, 20
    2015: 10, 11, 13
    Der Abschluss des Verfahrens, in dessen Verlauf die hervorragende wissenschaftliche Leistung gemäß Nr. 1 dieser Richtlinien erbracht worden ist – mithin insbesondere die Aushändigung der Diplom-Urkunde oder der Vollzug der Promotion oder Habilitation – darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
  2. Unter Vorbehalt des Rechtes auf jederzeitigen Widerruf oder Änderung der Praxis sowie unbeschadet der Möglichkeiten gemäß Nr. 5 dieser Richtlinien verleiht die Vereinigung, beginnend mit dem Jahre 1987, jährlich anlässlich ihrer ordentlichen Hauptversammlung drei Preise zu je 2.500 Euro für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. In Betracht kommen hierfür Leistungen namentlich in Form von Diplomarbeiten, Dissertationen oder Habilitationsschriften.
  3. Der Vorstand fordert die Dekane der jeweils gemäß Nr. 3 dieser Richtlinien vorschlagsberechtigten Fachbereiche im August jeden Jahres auf, ihr Vorschlagsrecht bis spätestens 01. Dezember auszuüben. Die erforderliche Vertraulichkeit ist allseits zu wahren.Wenn innerhalb der den Dekanen gesetzten Fristen gemäß Nr. 4 dieser Richtlinien weniger als drei Vorschläge eingehen oder wenn dem Vorstand keine begründete Entscheidung nach Nr. 4 Satz 4 dieser Richtlinien zugeleitet worden ist, wird – vorbehaltlich einer abweichenden Entscheidung des Vorstandes – kein Preis verteilt. Auch bei Vorliegen einer begründeten Entscheidung nach Nr. 4 Satz 4 dieser Richtlinien kann der Vorstand von einer Preisverleihung absehen. Das Recht, nur einen Preis oder zwei Preise zu jeweils 2.500 Euro zu vergeben, bleibt unberührt.
  4. Der Vorsitzende des Vorstandes überreicht den oder die Preise nach Maßgabe der Nr. 1 und der Nr. 5 dieser Richtlinien. Der zuständige Dekan oder ein von diesem bestimmter Vertreter können dabei die besondere Leistung des jeweiligen Preisträgers, in der Lehre würdigen. Über den Preis wird eine Medaille angefertigt und zusammen mit dem Geldbetrag überreicht.