Die Vereinigung von Freunden der Technischen Universität Darmstadt möchte auch in diesem Jahr anlässlich ihrer Hauptversammlung am Freitag, dem 27. April 2012 einen Betrag zur Förderung der Forschung und Lehre ausschütten.
Anträge sind spätestens bis zum
Montag, 02. Januar 2012
unmittelbar an den Vorstand der Vereinigung von Freunden der TU Darmstadt, Rundeturmstraße 10, 64283 Darmstadt, zu richten.
Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag muss von dem Professor persönlich unterschrieben sein.
Da die Anträge mehrfach kopiert werden müssen, bitten wir darum,
• diese nur einseitig bedruckt einzureichen
• und nicht mit Büroklammern zu heften
Überschreitet die Antragssumme EURO 10.000,00 ist zur Unterrichtung des Vorstandsrates zusätzlich eine Kurzfassung des Antrags (höchstens eine Seite DIN A 4) beizufügen.
Der Vorstand bittet, die Anträge ausreichend zu begründen, damit die satzungsgemäße Verwendung der Mittel erkennbar ist. (§ 2 der Satzung, die Vereinigung bezweckt die Förderung der Wissenschaft in Forschung und Lehre.).
Bitte keine Anträge stellen,
• die die Grundausstattung eines Instituts betreffen
• zur Finanzierung von Druckkosten oder
• zur Finanzierung von Exkursionen beitragen.
Sollten die beantragten Summen erheblich über den zur Verfügung stehenden Mitteln liegen, bittet der Vorstand um Verständnis, dass Prioritäten gesetzt werden müssen.
Bei Literaturwünschen legt der Vorstand Wert darauf, dass in den Anträgen die gewünschten Bücher namentlich aufgeführt und die Wünsche ausreichend begründet werden. Die Bewilligung von Büchern erfolgt unter der Voraussetzung, dass dieselben bei der Landes- und Hochschulbibliothek registriert werden.
Bei Anträgen, die EDV-Anschaffungen unterschiedlichster Art betreffen, sollte erkennbar sein, wie die Anschaffung in die vorhandene EDV-Struktur des Fachbereiches und der Universität eingebunden werden soll.
Den Anträgen müssen die entsprechenden Angebote beigefügt werden. In allen Fällen sind die beantragten Beträge genau zu ermitteln und die Mehrwertsteuer und ggf. Zoll mit einzurechnen. Die Vereinigung ist nicht mehr in der Lage, Kosten, die über den bewilligten Betrag hinausgehen, zu ihren Lasten zu übernehmen. Ferner ist noch darauf hinzuweisen, dass die Vereinigung generell keine Folgekosten übernehmen kann. Für Anschaffungen, die vor Bewilligung der Mittel in Gang gesetzt wurden, werden zugehörige Rechnungen nicht beglichen.
Wegen der knappen Mittel und der großen Zahl der jedes Jahr eingehenden Anträge können solche in aller Regel nur alle zwei Jahre berücksichtigt werden.
Sofern über die für Geräte, EDV-Einrichtungen und Literatur bewilligten Mittel nicht innerhalb von zwei Jahren seit der Benachrichtigung über die Bewilligung verfügt ist, fallen sie an die Vereinigung zurück.